Die Regierung will die Befreiung von der Einkommenssteuer bei einer Wohnungsübertragung erweitern.
Eine entsprechende Novelle zum Einkommenssteuergesetz wurde auf der Kabinettssitzung beschlossen.
Demnach kann ein Haushalt, der lediglich eine Wohnung besitzt, bei deren Verkauf von der Einkommenssteuer befreit werden, sollte er mehr als zwei Jahre in deren Besitz gewesen sein. Zurzeit gilt eine Frist von drei Jahren.
Sollte eine Familie zwischenzeitlich zwei Wohnungen besitzen, kann sie in den Genuss der Steuerbefreiung kommen, sollte das erste Haus innerhalb von drei Jahren veräußert werden. Die bisherige Regelung sieht zwei Jahre vor.