Die Regierung will den Schutz von Finanzverbrauchern verstärken.
Ein Gesetz hierfür wurde heute auf der Kabinettssitzung beschlossen.
Sollte ein Finanzunternehmen seine Kunden über ein Finanzprodukt nicht ausführlich informieren oder sie auf ungerechte Weise zum Kauf drängen, droht ein Bußgeld von bis zu 30 Prozent der mit dem Geschäft erzielten Einkünfte.
Zudem soll dem Gesetz zufolge ein Beraterberuf für Finanzprodukte entstehen, damit Verbraucher bei Finanzgeschäften umfassend beraten werden.
Gleichzeitig wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Bildung einer Behörde zum Schutz von Verbrauchern bei Finanzgeschäften vorsieht. Die Behörde soll unter anderem bei Finanzstreitigkeiten schlichten.