Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zum sogenannten Wiedervereinigungskrug beschlossen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, einen Teil des innerkoreanischen Kooperationsfonds für die Vorbereitung einer Wiedervereinigung der Nation beiseitezulegen.
Demnach soll der innerkoreanische Kooperationsfonds in Fonds für innerkoreanische Kooperation und Wiedervereinigung umbenannt werden. In den neuen Posten für Mittel für die Wiedervereinigung sollen Finanzmittel aus der Regierungskasse, private Spenden und Finanzen aus dem Posten für die innerkoreanische Zusammenarbeit fließen.
Die Gesetzesvorlage war in der 18. Legislaturperiode am Widerstand des Oppositionslagers gescheitert.