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Wirtschaft

Verwaltungsgericht bestätigt Steuersatz für deutschen Investitionsfonds

Write: 2012-08-23 14:28:59Update: 2012-08-23 14:48:34

Die elfte Kammer des Oberverwaltungsgerichts Seoul hat der Klage auf Gewährung von Steuernachlass eines deutschen Investmentfonds stattgegeben.

Der deutsche Kapitalfonds TMW Asia Property Fonds hatte die koreanischen Steuerbehörden auf Erlassung von Steuern in Höhe von 68 Milliarden Won, etwa 6,2 Millionen Dollar, verklagt.

Diesem Antrag gab das koreanische Gericht nun statt. TMW habe in Korea eine GmbH gegründet und Anlageobjekte gekauft, wodurch ein Mieterlös von über 300 Milliarden Won entstanden sei. Dass mit einer weiteren Firma im Inland investiert worden sei, habe der Streuung des Kapitals gedient und sei ein rationales Managementmittel gewesen, um die Daten der Anleger zu schützen.

Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der TMW-Fonds die seperate Firma nicht gegründet habe, um Steuern zu sparen. Es sei somit ausreichend, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Korea auf fünf Prozent festgelegte Unternehmenssteuer auf den Mietgewinn zu entrichten, so das Gericht.

TMW ist seit 2003 auf dem koreanischen Markt aktiv. Nach dem Kauf eines großen Gebäudes im Seouler Viertel Yeoksam-dong argumentierte das koreanische Finanzamt, der Fonds müsse die volle Unternehmenssteuer zahlen, da TMW das Doppelbesteuerungsabkommen missbraucht habe.

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