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Wirtschaft

Geschäftsstandards für Unterhaltungsunternehmen bekannt gegeben

Write: 2012-10-31 14:02:41Update: 2012-10-31 14:06:58

Die Kommission für Fairen Handel hat Geschäftsstandards für Unterhaltungsunternehmen festgelegt.

Hintergrund sind häufige finanzielle Unregelmäßigkeiten und auch Betrugsfälle gegenüber Möchtegernsängern und -schauspielern, da für die Gründung einer Unterhaltungsfirma lediglich eine Registrierung beim Steueramt und keine besondere Voraussetzung erforderlich ist.

Nach den Richtlinien soll ein Unterhaltungsunternehmen auf seiner Webseite Firmendaten veröffentlichen, darunter die Zahl der Mitarbeiter und Künstler sowie die Finanzlage.

Jede Firma soll eigene Richtlinien für den Schutz der Menschenrechte seiner jugendlichen und weiblichen Künstler einführen. Zudem soll je nach Kategorie ein Standard-Exklusivvertrag eingeführt werden. Die Einkommen und Kosten sollen für einzelne Künstler gesondert verwaltet werden.

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