Apple soll auf seiner britischen Website eine Anzeige zum nicht vorliegenden Verstoß gegen Geschmacksmuster durch Samsung Electronics neu formulieren.
Das Berufungsgericht London wies auf Fehler in der Anzeige hin und ordnete an, sie innerhalb von 24 Stunden zu korrigieren.
Richter Robin Jabob sagte, dass die Anzeige, die am 25. Oktober veröffentlicht wurde, nicht der Wahrheit entspreche.
Apple veröffentlichte nach einem Gerichtsurteil eine Anzeige in seinem Internetauftritt in Großbritannien, dass Samsung sein Design nicht kopiert habe. Jedoch wurde ein britischer Richter mit den Worten zitiert, das Design der Samsung-Produkte würde nicht mit dem von Apple mithalten, daher könne auch keine Verletzung von Geschmacksmustern vorliegen. Auch wurde erklärt, dass Gerichte in Deutschland und den USA eine Verletzung von Apples Geschmacksmuster durch Samsung gesehen hätten.