Die Solidarbürgschaft wird auch bei Nichtbanken-Finanzinstituten ab Juli vollständig abgeschafft.
Das gab die Finanzdienstekommission bekannt.
Nach der Abschaffung des Systems bei Banken im vergangenen Jahr soll die Regelung auch für Sparkassen, Genossenschaftsbanken, spezielle Kreditanstalten und Versicherungsunternehmen bei der Kreditvergabe an Privatpersonen gelten. Ausnahmen gelten in einigen wenigen Fällen.
Die Kommission will nach der Festlegung von Details ab Juli die Regelung für neue Kreditverträge einführen. Die bestehenden Solidarbürgschaften sollen innerhalb von fünf Jahren aufgelöst werden.
Die Solidarbürgschaften bei Nichtbanken-Kreditinstituten erreichen einen Umfang von 75 Billionen Dollar oder 67 Milliarden Won. Die Zahl der Bürgen wird auf 1,55 Millionen geschätzt.