Die Solidarbürgschaft ist am heutigen Montag abgeschafft worden.
Nach der Abschaffung des Systems bei Banken im Vorjahr gilt die Regelung bei der Vergabe neuer Kredite nun auch für Nichtbanken-Finanzinstitute wie Sparkassen und Kreditkartenunternehmen.
Opfer der Solidarbürgschaft in der Vergangenheit dürfen beim staatlichen Fonds für Glück der Bürger eine Umschuldung beantragen.
Gleichzeitig beginnt die Umschuldung für 110.000 Menschen, deren Bonität wegen einer Solidarbürgschaft für kleine und mittlere Unternehmen, die im Zuge der Devisenkrise 1997 Konkurs gingen, massiv beeinträchtigt wurde.
Bei Nichtbanken-Kreditinstituten wurde mit Stand von Ende letzten Jahres bei 14 Prozent aller Geschäfte eine Solidarbürgschaft verlangt. Die Solidarbürgschaften erreichten einen Umfang von 75 Billionen Won oder 66 Milliarden Dollar, und die Zahl der Bürgen lag bei 1,55 Millionen.