Das Zollamt will für weitere Fischereiprodukte Vertriebsinformationen anfordern.
Die Behörde beschloss, ab 16. September Pollack, Seebrasse und Jakobsmuschel in die Liste der Produkte aufzunehmen, für die Daten für die Rückverfolgbarkeit verlangt werden.
Anlass ist die zugenommene Besorgnis über die Sicherheit von Fischereiprodukten aus Japan. Bei den betreffenden Produkten besteht die Gefahr, dass die Herkunft falsch angegeben wird.
Derzeit stehen neun Fischereiprodukte auf der Liste, darunter gefrorene Makrelen und Haarschwänze, die überwiegend aus Japan importiert werden.
Importeur und Vertrieb sollen dabei beim Import der betreffenden Produkte das Zollamt über Details zum Vertrieb nach der Zollabfertigung informieren.