Das Ministerium für Industrie, Handel und Ressourcen hat eine Novelle zum Gesetz zur Förderung von Investitionen durch Ausländer verkündet.
Das neue Gesetz sieht eine Deregulierung betreffend Anteilen einer Dachgesellschaft bei der Gründung einer Firma in Kooperation mit einem ausländischen Unternehmen vor.
Früher musste ein Enkelunternehmen einer Holding-Gesellschaft 100 Prozent der Anteile an einer Firma besitzen, die es in Kooperation mit einem ausländischen Unternehmen gründet. Der Mindestanteil wird künftig auf 50 Prozent gesenkt. Jedoch ist eine Prüfung durch die Kommission für fairen Handel und eine Billigung der Kommission für ausländische Investitionen erforderlich.
Das Gesetz tritt am 11. März in Kraft.