Ein Gericht in Südkorea hat in einem Steuerstreit gegen den Kläger Lone Star geurteilt.
Die US-Investmentgesellschaft hatte gegen den Leiter des Steueramts im Yeoksam-Viertel in Seoul geklagt, um von Körperschaftssteuer in Höhe von 104 Milliarden Won oder 98 Millionen Dollar befreit zu werden.
Das Seouler Verwaltungsgericht befand am Donnerstag, dass die Besteuerung gerecht sei. Das Unternehmen in Belgien sei nur eine Scheinfirma, die Lone Star für die Umgehung der Steuerpflicht gegründet habe. Lone Star habe von dem Geschäft profitiert und sollte Körperschaftssteuer zahlen, hieß es im Urteilsspruch.
Lone Star hatte 2001 über eine Briefkastenfirma in Belgien ein Hochhaus im Yeoksam-Viertel gekauft. Später konnte das Unternehmen durch den Wiederverkauf des Gebäudes einen Kursgewinn von 245 Milliarden Won oder 230 Millionen Dollar erzielen.
Das Steueramt von Yeoksam belegte 2005 Lone Star mit einer Kapitalertragssteuer, was der Oberste Gerichtshof 2012 als gesetzwidrig einstufte. Grund war das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Südkorea und Belgien. Anschließend forderte das Steueramt eine Körperschaftssteuer.