Ein Berufungsgericht in Seoul hat die Entlassung von Arbeitern des Autobauers Ssangyong Motor unwirksam gemacht.
Die Arbeiter hatten ihre Stelle im Zuge der Umstrukturierung 2009 verloren.
Das Gericht kassierte jedoch ein Urteil des Oberen Gerichts von Seoul, in dem zugunsten des Managements von Südkoreas kleinstem Autohersteller geurteilt worden war.
Das Management habe nicht genug unternommen, um Entlassungen zu vermeiden, so Richter Cho Hae-hyeon in seinem Urteil.
Die Kläger dürfen damit nach einem vierjährigen Gang durch die Gerichte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn das Urteil vom Obersten Gericht bestätigt wird.
Der Autohersteller hatte im April 2009 2.646 Mitarbeiter oder 37 Prozent seiner Belegschaft nicht mehr beschäftigen wollen. 2008 war das Unternehmen unter gerichtliche Aufsicht gestellt worden, nachdem der Absatz wegen der globalen Finanzkrise stark eingebrochen war.
Die Arbeiter hatten sich damals mit einem 77-tägigen Streik am Werk in Pyeongtaek gegen das Sparprogramm gewehrt. 1.700 Arbeiter waren vorzeitig in den Ruhestand getreten, 164 wurden entlassen und 455 mussten unbezahlten Urlaub nehmen.
2012 hatte das Unternehmen die in den unbezahlten Urlaub geschickten Arbeiter wieder zurückgeholt, nachdem sich die finanzielle Lage wieder gebessert hatte. Den entlassenen Arbeitern wurde kein Angebot gemacht.
Der Hersteller wurde 2010 vom indischen Konzern Mahindra & Mahindra übernommen, der Shanghai Automotive den Mehrheitsanteil abgekauft hatte.