Die Novelle zum Gesetz für fairen Handel ist zum heutigen Freitag in Kraft getreten.
Das teilte die Kommission für fairen Handel mit.
Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stehen Kontrollen der Bevorzugung innerhalb der eigenen Konzerngruppe.
Demnach wird die ungerechte Aufteilung von Geschäften unter Tochterunternehmen verboten, an denen Unternehmerfamilien hohe Anteile besitzen. Untersagt wird auch, dass eine solche Tochter an laufenden Geschäften beteiligt wird, damit diese einen Gewinn erzielt, ohne eine nennenswerte Rolle gespielt zu haben.