Die Regierung hat am Montag Maßnahmen zur Wiederbelebung des Wohnungsmarktes bekannt gegeben.
Demnach werden die Regelungen zum Abriss und Neubau von Apartmentwohnungen deutlich gelockert. Das Mindestalter hierfür wird von derzeit maximal 40 Jahren auf 30 Jahre reduziert.
Das System für die Beantragung des Kaufs einer neu zu bauenden Apartmentwohnung wird vereinfacht. Die Eignungsklassen 1 und 2, die bei der Kaufbeantragung berücksichtigt werden, werden zu einer Klasse zusammengelegt. Im Falle von Apartmentwohnungen, die private Bauunternehmen bauen, werden nicht länger Minuspunkte für Besitzer von mehr als zwei Wohnungen vergeben.
Zudem soll das Gesetz zur Förderung der Erschließung von bebaubaren Flächen, nach dem die öffentliche Gesellschaft für Land und Wohnungswesen (LH) und kommunale Regierungen bestimmte Grundstücke kaufen und dort große Wohnkomplexe bauen dürfen, aufgehoben werden.
Die Regierung will Regulierungen, die früher wegen überhitzter Spekulation eingeführt worden waren, weitgehend aufheben, um den Wohnungsmarkt zu beleben.