Künftig sollen Betreiber von Online-Einkaufszentren bei der Mitgliederaufnahme weniger Personaldaten als jetzt anfordern.
Die Kommission für fairen Handel teilte am Dienstag mit, die Standardklauseln für den elektronischen Handel entsprechend geändert zu haben.
Nach dem Prinzip, dass die Zahl der zu fordernden Datenarten auf ein Mindestmaß reduziert wird, sollen Betreiber von Online-Läden unter den bisher abgefragten sieben Daten, darunter Name und Einwohnermeldenummer, eigenständig eine Auswahl treffen.
Die Standardklauseln gelten für Portalseiten, Kauf- und Versandhäuser, die online Waren anbieten, und deren Kunden als Richtlinien. Sie sind jedoch nicht bindend.
Die Änderung der Klauseln sei im Zuge der Schritte zum verstärkten Schutz von Personendaten erfolgt, hieß es weiter.