Transaktionen unter dem Namen von anderen Personen werden grundsätzlich verboten.
Der neue Schritt gemäß einem novellierten Gesetz zu Finanzgeschäften gelte ab dem 29. November, teilte die Finanzdienstekommission mit.
Sollte auch eine Vereinbarung zwischen den Betroffenen bestehen, seien Geldgeschäfte unter dem Namen einer dritten Person illegal. Weder die Verwendung der Namen der Eltern für steuersparende Einlagen noch Einlagen im Namen der Familie zur Verhinderung der Versteuerung würden erlaubt, hieß es.
Ausnahmen sind Einlagen unter dem Namen von Familienmitgliedern oder Verwandten unter der Freigrenze für die Schenkungssteuer. Bei der Verwendung des Namens des Ehepartners liegt die Grenze bei 600 Millionen Won oder knapp 544.000 Dollar. Die Eltern dürfen unter dem Namen der Kinder bis zu 50 Millionen Won oder 45.300 Dollar Geld bei einem Geldinstitut anlegen. Im Falle der Nutzung der Namen der Eltern liegt die Grenze bei 30 Millionen Won oder 27.200 Dollar.
Bei einem Verstoß gegen die neue Vorschrift droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Won.