Der amerikanische Private Equity Fonds Lone Star wird nach einem Teilsieg in einem Steuerstreit in Südkorea bereits gezahlte Steuer in Höhe von 17,7 Milliarden Won (knapp 16 Millionen Dollar) zurückerhalten.
Das Seouler Verwaltungsgericht hat in dem Steuerstreit zwischen dem belgischen Tochterunternehmen des texanischen Investors und dem Bezirkssteueramt Namdaemun in Seoul teilweise zugunsten des Klägers geurteilt.
Der tatsächliche Inhaber der Erträge sei Lone Star mit Sitz in den USA. Da zwischen Südkorea und den USA ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bestehe, brauche das Unternehmen in Südkorea keine Kapitalertragssteuer zu zahlen, heißt es im Urteil.
Lone Star hatte 2003 über seine Tochter in Belgien die Korea Exchange Bank (KEB) für 1,38 Billionen Won übernommen. Mit dem Verkauf der Bank KEB an die Finanzgruppe Hana Holdings 2012 konnte das Unternehmen über 2,5 Billionen Won erlösen.
Das Seouler Steueramt hatte von Lone Star Kapitalertragssteuer in Höhe von 380 Milliarden Won verlangt. Darauf reagierte der Investor mit einer Klage gegen das Steueramt. Hana Holdings hatte die Steuer an das Steueramt und den Rest als Kaufpreis an Lone Star gezahlt. Lone Star hatte bereits im Juni in einem Steuerverfahren 11,9 Milliarden Won erstritten. Auch damals war das Bezirkssteueramt Namdaemun der Gegner.