Die Novelle zum Gesetz für Finanzgeschäfte unter dem Klarnamen tritt am kommenden Samstag in Kraft.
Das neue Gesetz sieht schärfere Strafen für Transaktionen unter dem Namen von anderen Personen vor. Demnach droht bei einem Verstoß eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Won oder 44.900 Dollar. Das gilt sowohl für die Person, die sich des fremden Namens bedient hat, als auch als für denjenigen, der die Nutzung seines Namens erlaubte.
Ausnahmen gelten für Einlagen unter dem Namen von Familienmitgliedern unter der Freigrenze für die Schenkungssteuer. Die Eltern dürfen unter dem Namen ihrer mündigen Kinder bis zu 50 Millionen Won oder 45.000 Dollar Geld bei einem Geldinstitut anlegen. Die Grenze liegt bei einem minderjährigen Kind bei 20 Millionen Won oder 18.000 Dollar.
Bei der Verwendung des Namens des Ehepartners liegt die Grenze bei 600 Millionen Won oder knapp 540.000 Dollar. Im Falle des Namens der Eltern liegt die Grenze bei 30 Millionen Won oder knapp 27.000 Dollar.