Geldgeschäfte unter dem Namen von anderen Personen werden ab Samstag grundsätzlich verboten.
Die neue Regelung gelte gemäß der Novelle zum Gesetz für Finanzgeschäfte unter dem Klarnamen, teilte die Finanzdienstekommission mit.
Demnach droht bei einem Verstoß eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Won oder 45.000 Dollar.
Ausnahmen gelten für Einlagen unter dem Namen von Familienmitgliedern unter der Freigrenze für die Schenkungssteuer. Bei der Verwendung des Namens des Ehepartners sind bis zu 600 Millionen Won oder 540.000 Dollar zulässig.
Die Eltern dürfen unter dem Namen ihrer Kinder bis zu 50 Millionen Won oder 45.000 Dollar anlegen. Im umgekehrten Fall liegt die Grenze bei 30 Millionen Won oder 27.000 Dollar.