Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierung haben eine grundlegende Vereinbarung über die Strukturreform des Arbeitsmarktes erzielt.
Ein hierfür zuständiger Sonderausschuss der präsidialen Kommission für ökonomische und soziale Entwicklung einigte sich am Dienstag auf das Grundprinzip und die Richtung der Strukturreform des Arbeitsmarktes.
In der Vereinbarung heißt es, dass Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierung eine zukunftsorientiere Strukturreform vorantreiben und die Verantwortung hierfür gemeinsam übernehmen.
Darin wurden fünf Themen und 14 untergeordnete Aufgaben vorgelegt. Zu den Themen zählen die Verbesserung der Doppelstruktur des Arbeitsmarktes, die anstehenden Angelegenheiten wie Lohn, Arbeitszeit und Rentenalter sowie der Aufbau eines sozialen Sicherheitsnetzes.
Als untergeordnete Aufgaben wurden unter anderem Maßnahmen für ein gemeinsames Wachstum von Auftraggeber und Lieferant sowie von Großunternehmen und mittleren und kleinen Unternehmen und Gesetzesänderungen zur Kürzung der Arbeitszeit genannt.
Der Gewerkschaftsdachverband KCTU kritisierte die Vereinbarung des Sonderausschusses jedoch scharf. Sie stelle ein politisches Sprungbrett für die Regierung dar, die die Struktur des Arbeitsmarktes eher verschlechtern wolle.