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Wirtschaft

Neue Regelung begünstigt ausländische Studenten beim Krankenversicherungsbeitritt

Write: 2015-02-04 15:03:54Update: 2015-02-04 15:13:29

Das Gesundheitsministerium hat eine befristete Regelung bekannt gemacht, die ausländische Studenten beim Beitritt zur öffentlichen Krankenkasse begünstigen soll.

Demnach werden ausländische Studenten mit sofortiger Wirkung krankenversichert, wenn sie sich vom 1. März bis 30. April für den Beitritt zur öffentlichen Krankenkasse melden.

Bisher wurde die Krankenversicherung erst drei Monate nach der Anmeldung gültig. Die Versicherungskosten musste man jedoch auch für die drei Monate von der Anmeldung bis zum Erhalt des Versicherungsstatus zahlen. Damit wollte die Krankenkasse einem Missbrauch durch Ausländer vorbeugen, die ohne Zahlungen Versicherungsleistungen in Anspruch nahmen und wieder ausreisten.

Ausländische Studenten in Südkorea sind ab dem ersten Semester am 1. März dazu verpflichtet, einer öffentlichen oder privaten Krankenkasse beizutreten.

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