Die Regierung will die Beteiligung von Großunternehmen an Infrastrukturprojekten erweitern.
Hierfür erwägt die Regierung, ein sogenanntes special purpose company (Zweckgesellschaft), das für die Umsetzung eines Infrastrukturprojekts zum Gemeinnutzen gegründet wird, nicht als Tochter des betroffenen Großunternehmens einzustufen. Eine solche Einstufung ist nämlich an einige Einschränkungen gebunden.
Die Regierung prüft auch, ein neues Geschäftsmodell einzuführen, bei dem die Regierung und das Unternehmen die Verantwortung für Gewinn und Verlust wegen eines Infrastrukturprojekts jeweils zur Hälfte tragen.
Nach Angaben der zuständigen Ministerien am Sonntag will das Finanzministerium im April ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Förderung der Beteiligung von Unternehmen an Infrastrukturprojekten vorlegen.