Wirtschaft
Erste Anhörung im Verfahren Lone Star gegen Südkorea
Write: 2015-05-16 14:07:15 / Update: 2015-05-16 15:23:41
Ein internationales Schiedsgericht hat am Freitag die erste Anhörung im Verfahren Lone Star gegen Südkorea begonnen.
Die US-Beteiligungsgesellschaft und die südkoreanische Regierung fechten eine Reihe von Streitigkeiten vor Gerichten aus. Der vorliegende Fall ist der jüngste und größte. Auch ist es für Südkorea das erste Mal, dass ein Rechtsstreit nach dem Investor-Staat-Schlichtungsverfahren beigelegt werden soll.
Es geht um Steuerzahlungen für 2003 gekaufte Anteile an der Korea Exchange Bank (KEB), die später mit großem Profit weiterverkauft wurden.
Das US-Unternehmen verlangt von Südkorea 4,68 Milliarden Dollar. Lone Star behauptet, unfair besteuert worden zu sein. Außerdem habe der Investor viel Geld verloren, weil Südkoreas Behörden sich unnötig lange Zeit mit der Prüfung des Verkaufs gelassen hätten.
Südkorea gehe gut vorbereitet in die Verhandlung, sagte Kim Chul-soo vom Finanzministerium in Washington, wo ICSID, das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, im Weltbankgebäude seinen Sitz hat.
Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit eines Vergleichs, doch habe Lone Star bislang kein entsprechendes Angebot unterbreitet, sagte der Beamte weiter.
Die zweite Anhörung beginnt am 29. Juni und wird zehn Tage dauern.
Lone Star hatte 2007 mit HSBC vereinbart, den 51-Prozent-Anteil an der KEB für 5,94 Billionen Won (nach heutigem Umrechnungskurs 5,4 Milliarden Dollar) zu verkaufen. Wegen der Finanzkrise ein Jahr später platzte das Geschäft. 2012 wurde der Anteil für 3,9 Billionen Won an die südkoreanische Hana Finanzgruppe veräußert.
Südkorea weist den Vorwurf zurück, den Vertrag mit HSBC zu langsam geprüft zu haben. Es habe zu der Zeit rechtliche Bedenken in Zusammenhang mit Lone Star gegeben, darunter den Verdacht der Kursmanipulation an der Börse im Verlauf der Übernahme des Kreditkartengeschäfts der KEB.
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