Die Lockerung der Regulierungen für den Beleihungsauslauf (LTV) und das Verhältnis der Schulden zum Einkommen (DTI) wird verlängert.
Der Schritt werde zum 1. August um ein Jahr verlängert, teilte die Finanzaufsicht mit.
Demnach könne der Darlehensbetrag unabhängig von der Art von Finanzinstituten in allen Regionen bis zu 70 Prozent des Werts einer beliehenen Wohnung betragen. Die Höhe des jährlich zu tilgenden Kapitals eines Kredits und der Zinsen solle 60 Prozent des Einkommens nicht übertreffen, hieß es.
Die Finanzbehörde hatte im vergangenen August den Beleihungsauslauf und den Schulden-Einkommensquotienten, die bei Banken und anderen Finanzinstituten sowie je nach Region unterschiedlich waren, auf 70 und 60 Prozent vereinheitlicht und damit gelockert.