Betreiber von Internetportalen wie Naver dürfen auf eigenen Portalseiten Kundenwerbung für Internetbanken schalten.
Entsprechendes Material über die Genehmigungsprüfung für Internetbanken veröffentlichten die Finanzaufsicht und die Finanzdienstekommission. IT-Unternehmen und Plattformbetreiber dürften Internetbanken gründen und auf eigenen Online- und mobilen Kanälen Kunden werben, hieß es.
Es sei nicht wünschenswert, wenn eine Geschäftsbank oder eine Bankholdinggesellschaft als größter Anteilsinhaber beteiligt sei. Dies könne bei der Genehmigungsprüfung nachteilig wirken, hieß es weiter.
Die Finanzbehörden wollen vom 30. September bis 1. Oktober entsprechende Anträge entgegennehmen, um binnen Jahresfrist eine bis zwei Internetbanken vorläufig zu genehmigen.