Das Obergericht in Seoul hat im Streit des US-amerikanischen Private-Equity-Fonds Lone Star gegen das Steueramt des Bezirks Namdaemun in Seoul zum Teil zugunsten des Klägers geurteilt.
LSF-KEB Holdings, eine Tochtergesellschaft von Lone Star, reichte eine Klage ein, um die Steuer für die Einkünfte aus dem Verkauf ihrer Anteile an der Korea Exchange Bank zurückgezahlt zu bekommen.
Ein Teil des Verkaufsgewinns sei an Lone Star US gegangen. Dieser Teil könne nach dem Steuerabkommen zwischen Südkorea und den USA nicht besteuert werden, hieß es im Urteilsspruch. Das entspricht 177 Milliarden Won oder 148 Millionen Dollar.
Lone Star verkaufte seine Anteile an der KEB für insgesamt 3,9 Billionen Won oder 3,27 Milliarden Dollar. Zehn Prozent davon wurden als Quellensteuer erhoben. Daraufhin forderte das Unternehmen vom Steueramt von Namdaemun eine Steuerrückzahlung in Höhe von 387,6 Milliarden Won oder 325 Millionen Dollar.