Das Agrarministerium hat Maßnahmen zum Schutz von tierischen Gefährten und zur Förderung der damit verbundenen Branche vorgelegt.
Demnach soll für die geschäftliche Zucht und den Verkauf von Heimtieren wie Hunden und Katzen künftig eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Bisher reichte für ein solches Geschäft nur eine Anmeldung aus.
Die Bestrafung für einen unbefugten Verkauf von Tieren wird verschärft. Wer ohne Registrierung Tiere verkauft oder eine Versteigerung vermittelt, droht ein Bußgeld in Höhe von bis fünf Millionen Won. Derzeit liegt die Höhe bei einer Million Won.
Demgegenüber wurde eine Deregulierung für Tierkliniken beschlossen. Man darf künftig eine Tierklinik in Form einer Genossenschaft aus Tierärzten als Mitglieder gründen.
Die Bestrafung für Tiermisshandlungen wird auch verschärft: von einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Won auf bis zu zwei Jahre Haft oder 20 Millionen Won Geldstrafe.
Außerdem wird die Polizei für den Schutz von Tieren bei Tiermisshandlungen und illegalen Geschäften Ermittlungen aufnehmen.