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Wirtschaft

Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel angeordnet

Write: 2017-06-07 09:41:33Update: 2017-06-07 16:49:46

Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel angeordnet

Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe auf weitere Regionen hat das Landwirtschaftsministerium eine Stallpflicht angeordnet.

Am heutigen Mittwoch dürfen von Mitternacht bis Mitternacht Tiere und Beschäftigte der Geflügelzuchtbetriebe landesweit ihr Gelände nicht verlassen.

Anlass ist die Ausbreitung der hochpathogenen Vogelgrippe. Bis Dienstag wurde auf Jeju, in den Provinzen Nord-Jeolla und Gyeonggi sowie Busan der Erreger H5N8 bestätigt. Betroffen sind ein Hühnerzuchtbetrieb in Gunsan, dem vermutlichen Ausgangspunkt des diesmaligen Ausbruchs der Vogelgrippe, und Farmen, die von dem Betrieb Seidenhühner gekauft hatten.

Die Zahl der betroffenen Orte steigt unterdessen weiter. Auf einer Farm in Iksan in der Provinz Nord-Jeolla wurde inzwischen ein Infektionsfall gemeldet.

Die Regierung geht davon aus, dass mindestens sieben Städte und Provinzen gefährdet seien. Sie verschärfte daher ihre Gegenmaßnahmen.

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