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Wirtschaft

Oberstes Gericht fordert Rückzahlung von Steuern an Lone Star-Niederlassungen

Write: 2017-10-25 08:28:26Update: 2017-10-25 10:04:37

Oberstes Gericht fordert Rückzahlung von Steuern an Lone Star-Niederlassungen

Das Oberste Gericht hat ein Urteil aufrechterhalten, wonach Niederlassungen der US-amerikanischen Private-Equity-Firma Lone Star Steuern zurückerstattet werden müssen.

Das Büro der Nationalen Steuerbehörde in Yeoksam in Seoul wurde aufgefordert, Unternehmenssteuer in Höhe von 173 Milliarden Won oder 156 Millionen Dollar zurückzuzahlen.

Die Richter hielten das Urteil der Vorinstanz aufrecht und die Einschätzung für schwierig, dass die Filialen einen festen Sitz in Südkorea hatten. Sie würden somit nicht den lokalen Steuergesetzen unterliegen.

Die neun Filialen, die zu Lone Star IV gehörten, gründeten Holding-Gesellschaften in Staaten wie Belgien, Bermudas und Luxemburg und kauften zwischen 2002 und 2005 416 Millionen Aktien der Korea Exchange Bank (KEB) und 26 Millionen Aktien der Baugesellschaft Kukdong Engineering and Construction.

Beim Verkauf der Anteilsscheine im Jahr 2007 wurden mehrere Milliarden Dollar Gewinn erzielt. Jedoch wurden hohe Summen an Steuern unter Ausnutzung des Abkommens mit Belgien über die Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gezahlt. Lediglich die Einkommenssteuer für Dividen aus dem KEB-Aktienpaket und andere kleine Steuerbeträge wurden im Jahr 2006 überwiesen.

Das Seouler Regionalbüro der Steuerbehörde war 2008 zu der Einschätzung gelangt, dass es sich bei den Lone Star-Vertretungen um Briefkastenfirmen handele, mit denen Steuerzahlungen in Südkorea vermieden werden sollen.

Das Büro in Yeoksam forderte daraufhin eine Nachzahlung von Einkommens- und Unternehmenssteuer in Höhe von 340 Millionen Won. Die Forderung der Zahlung von Einkommenssteuer wurde im Jahr 2012 fallen gelassen, doch wurden inzwischen Nachzahlungen der Unternehmenssteuer in Höhe von 173,3 Milliarden Won gefordert.

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