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Wirtschaft

Krypto-Anlegern droht Strafe bei Ablehnung von Transaktionen unter Klarnamen

Write: 2018-01-15 09:43:07Update: 2018-01-15 16:56:29

Krypto-Anlegern droht Strafe bei Ablehnung von Transaktionen unter Klarnamen

Anlegern von Kryptowährungen werden Strafen drohen, sollten sie nicht von ihren vorhandenen virtuellen Konten zu Konten unter Klarnamen wechseln.

Zudem werden sogenannte „Bienenwaben-Konten“, bei denen Transaktionen mehrerer Anleger unter einem Körperschaftskonto verwaltet werden, verboten.

Entsprechende Folge- und Ergänzungsmaßnahmen zu Kryptowährungen habe die Finanzdienstekommission ausgearbeitet, teilten Finanzbehörden am Sonntag mit. Derzeit können Krypto-Anleger mittels virtueller Konten anonym Transaktionen durchführen.

Bis zu einem Verbot der Kryptowährungstransaktionen werde viel Zeit benötigt. Deshalb werde im Rahmen der aktuell gültigen Gesetze versucht, die Transaktionen so weit wie möglich zu beschränken, sagte ein Mitarbeiter einer Finanzbehörde. Man werde die Pflicht zu Einzahlungen und Abbuchungen unter Klarnamen möglichst schnell verankern und auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung von sechs Geschäftsbanken Richtlinien für die Verhinderung der Geldwäsche ausarbeiten.

Die Regierung teilte unterdessen mit, dass sie über die Schließung der Kryptobörsen nach ausreichenden Diskussionen und Meinungsabstimmungen zwischen den Behörden entscheiden werde. Diese Position gab der Chef des Büros zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Büro für die Koordinierung der Regierungspolitik, Jung Ki-joon, am Montag bekannt.

Der jüngst vom Justizminister erwähnte Plan für die Schließung der Kryptobörsen zähle zu den Maßnahmen, die das Justizministerium im Rahmen der im Dezember vorgelegten Sondermaßnahmen als Schritt gegen Spekulation unterbreitet habe. Vor einer Entscheidung über die Umsetzung dieser Maßnahme müssten sich die zuständigen Ministerien abstimmen, hieß es.

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