Die Welthandelsorganisation (WTO) hat wegen des Importstopps für Fisch und Meeresfrüchte aus Japan gegen Südkorea geurteilt.
Südkorea hatte den Einfuhrstopp nach der Atomkastrophe von Fukushima im Jahr 2011 beschlossen.
Der Streitschlichtungsausschuss befand, dass Südkoreas Maßnahmen anfangs gerechtfertigt gewesen seien, doch habe Südkorea mit dem Festhalten an dem Importstopp gegen das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen verstoßen.
Südkorea hatte gleich nach der Reaktorkatastrophe den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereiprodukten aus Gebieten im nahen Umkreis des Unglücksreaktors verboten.
2013 wurde der Einfuhrstopp auf acht weitere Präfekturen nahe Fukushima ausgeweitet.
Gegen das Urteil können beide Seiten innerhalb von 60 Tagen Berufung einlegen.