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Koreas beschließen neue Regelungen für direkten Zahlungsverkehr

Write: 2004-04-23 00:00:00Update: 0000-00-00 00:00:00

Unterhändler aus beiden Koreas haben sich heute auf konkrete Regelungen für den direkten Zahlungsverkehr geeinigt.

Demzufolge soll die Verrechnungsgrenze bei 30 Millionen US-Dollar liegen. Die Zinsrate soll ein Prozent betragen. Vor der Einführung von Verrechnungen sollten die Unternehmen in beiden Koreas entsprechende Verträge abschließen.

Durch die Einigungen in der südkoreanischen Grenzstadt Paju wird der innerkoreanische Handel künftig stabiler und mit weniger Kostenaufwand durchgeführt werden, hieß es.

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