Ab Mitte September wird der Verkauf von Kaffeegetränken an allen Grund-, Mittel- und Oberschulen verboten.
Laut dem Ministerium für Lebensmittel- und Medikamentensicherheit treten am 14. September Änderungen zum Sondergesetz über die Lebensmittelsicherheit bei Kindern in Kraft.
Getränke mit hohem Koffeeingehalt sind an den Schulen bereits verboten. Jedoch ist der Kaffeeverkauf beispielsweise an Automaten für Lehrkräfte zulässig.
Die Revision verbietet den Verkauf der Kaffeegetränke sowohl an Automaten als auch an Kiosken.