Der Vermittlungsausschuss für den Streit zwischen Samsung Electronics und seinen ehemaligen an Berufskrankheiten leidenden Mitarbeitern hat einen endgültigen Vergleich bekannt gegeben.
Demnach wird Samsung alle Mitarbeiter entschädigen, die seit dem 17. Mai 1984 in Samsungs Produktionsanlagen für Halbleiter und LCD in Giheung mindestens ein Jahr lang arbeiteten oder noch arbeiten und an Krankheiten wie Leukämie erkrankt sind.
Die Entschädigungsfrist dauert bis zum 31. Oktober 2028. Über die Zeit danach wird in zehn Jahren entschieden. Einen Entschädigungsanspruch haben diejenigen, die unter Krebs wie Leukämie oder einem Gehirntumor sowie seltenen Krankheiten leiden. Auch die Krankheiten betreffend Kinder von Mitarbeitern, darunter Fehl- und Totgeburten sowie angeborene Fehlbildungen, stehen auf der Liste.
Der Streit wurde anlässlich des Todes von Hwang Yu-mi im Jahr 2007 ausgelöst, die an einer Chipfertigungslinie von Samsung arbeitete und an Leukämie erkrankte.