Sport
Nordkorea beschließt Regelungen für touristische Sonderzone
Write: 2004-05-29 00:00:00 / Update: 0000-00-00 00:00:00
Nordkorea hat neue Regelungen für die touristische Sonderzone im nordkoreanischen Geumgang-Gebirge beschlossen. Wie der amtliche nordkoreanische Rundfunk Chosun-Chungang meldetete, beschloss der ständige Ausschuss der nordkoreanischen Obersten Volksversammlung am 9. Mai Regelungen für Arbeit, Devisen und Werbung.
Demzufolge dürfen Unternehmen, die in die Sonderzone einziehen, Süd- und Nordkoreaner, Auslandskoreaner und Ausländer beschäftigen. Die Beschäftigten arbeiten 48 Stunden pro Woche und erhalten 50 US-Dollar Monatslohn. Frauen haben 60 Tage vor und 90 Tage nach der Geburt des Kindes Entbindungssurlaub. Schwangere müssen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat keine körperlich schweren Arbeiten mehr verrichten.
Die Unternehmen können im Inter- und Intranet, auf Werbetürmen und Leuchttafeln frei für ihre Produkte werben. Unternehmen sowie Privatpersonen dürfen ohne behördliche Anmeldung frei Devisen verwenden, ein- und ausführen und überweisen.
Nordkorea hatte bereits im April Regelungen zu Zoll, Ein- und Ausreise und Aufenthalt beschlossen.
Die Redaktion empfiehlt