Vertreter von Arbeitnehmern und -gebern sowie Regierung haben vereinbart, sich trotz der Konjunkturverlangsamung infolge der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus um die Aufrechterhaltung der Beschäftigung zu bemühen.
Der präsidiale Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrat, ein trilaterales Beratungsgremium, veröffentlichte heute eine entsprechende Erklärung. Es ist ihre erste Vereinbarung zur Bewältigung der Covid-19-Krise.
Um trotz der Schäden wegen Covid-19 die Beschäftigung aufrechterhalten zu können, würden die Arbeitnehmer und -geber aktiv zu Maßnahmen wie der Arbeitszeitverkürzung durch eine Anpassung der Arbeitsstunden und eine Verbesserung von Schichtsystemen sowie der Beurlaubung greifen und so stark wie möglich kooperieren, heißt es darin.
Beide Seiten würden sich bemühen, um präventive Maßnahmen in Betrieben für alle Arbeiter ohne Diskriminierung anzuwenden. Sie würden ihr Bestes tun, um die Abneigung gegen und Diskriminierung von Infizierten, Menschen in häuslicher Quarantäne und ausländischen Arbeitern zu verhindern, heißt es weiter.
Auch wurde eine Kooperation vereinbart, um Maßnahmen wie den flexiblen Arbeitsbeginn und Telearbeit zu nutzen und Arbeitnehmern die Inanspruchnahme eines Urlaubs für die Familienbetreuung zu ermöglichen.