Das Bezirksgericht Seoul Zentral hat den Antrag auf einen Haftbefehl gegen den Vize-Vorsitzenden von Samsung Electronics Lee Jae-young abgelehnt.
Dem Unternehmenserben werden illegale Machenschaften im Zuge der umstrittenen Fusion von Samsung-Tochterunternehmen im Jahr 2015 vorgeworfen.
Das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft gegen 2 Uhr am Dienstag ab, da kein hinreichender Tatverdacht bestehe.
Auch die Anträge auf Haftbefehle gegen zwei weitere Samsung-Manager, Choi Gee-sung und Kim Jong-joong, wurden abgelehnt.
Der faktische Chef der Samsung-Gruppe und die beiden früheren Spitzenmanager sollen unter anderem Aktienkurse manipuliert haben, um die Fusion einzufädeln.
Richterin Won Jung-sook sagte, dass nicht in ausreichender Weise erläutert worden sei, warum eine Verhaftung notwendig sei.
Doch hätten die Staatsanwälte offenbar eine große Anzahl an Beweisen gesammelt. Angesichts der Bedeutung des Falls müsse die Schuldfrage im Zuge eines ordentlichen Rechtsstreits und in Gerichtsanhörungen geklärt werden.