Der wegen Covid-19 verbotene Export von Operationsmasken wird ermöglicht.
Das Ministerium für Lebensmittel- und Medikamentensicherheit teilte am Donnerstag mit, den Export von OP-Masken und Masken zur Verhinderung von Tröpfcheninfektionen begrenzt zu erlauben. Das Angebotssystem bei OP-Masken werde in ein marktorientiertes Angebots- und Nachfrage-Management umgewandelt.
Die begrenzte Exportzulassung wurde angesichts der stabilisierten Versorgungslage dank der zugenommenen Produktion beschlossen.
Die Hersteller mussten bisher mindestens 80 Prozent der Produktion von OP-Masken für eine öffentliche Zuteilung liefern. Diese Pflicht entfällt ab dem 15. Oktober.
Das Ministerium will Krankenhäuser, die Schwierigkeiten bei der Maskenbeschaffung haben, durch ein Beratungsgremium zwischen der öffentlichen Hand und dem Zivilsektor unterstützen, damit eine stabile Versorgung zustande kommt.
Das Ressort will eine monatlich zulässige Exportmenge für jeden Hersteller festlegen. Dabei darf die Exportmenge 50 Prozent der durchschnittlichen Monatsproduktion in den vergangenen zwei Monaten nicht überschreiten.