Einige Bestimmungen des südkoreanischen Gewerkschaftsgesetzes verstoßen nach Einschätzung von Experten gegen das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen Südkorea und der Europäischen Union.
Zu diesem Schluss sei ein von Südkorea und der EU ernanntes Expertengremium gekommen, teilte das südkoreanische Ministerium für Beschäftigung und Arbeit am Montag mit.
Verletzt werde die Bestimmung des FHA, wonach beide Seiten versprechen, die Grundrechte der Arbeiter in inländischen Gesetzen und Gepflogenheiten zu verwirklichen. Das Gremium habe in seinem Bericht Verbesserungen empfohlen, hieß es.
Die Union hatte im Juli 2019 die Einberufung eines Expertenpanels gefordert, weil Südkorea nach ihrer Meinung die Verpflichtungen in Kapitel 13 des bilateralen Freihandelspaktes nicht erfülle. In dem Artikel geht es um Handel und nachhaltige Entwicklung. Ein Expertengremium wurde im Dezember 2019 eingesetzt und erstellte inzwischen einen Bericht. Dabei wurde die Situation bis zum 25. November 2020 berücksichtigt.
Laut dem Bericht steht das südkoreanische Gesetz mit dem Prinzip der Vereinigungsfreiheit nicht im Einklang. Zugleich wurde jedoch anerkannt, dass Südkorea sich um die Ratifizierung von Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stetig bemüht habe. Das Land habe seit 2017 die Pflicht zu solchen Bemühungen erfüllt.
Vize-Beschäftigungsminister Park Hwa-jin sagte, Südkorea werde der EU erläutern, dass man den Empfehlungen des Gremiums mit den jüngsten Änderungen der Arbeitsgesetzgebung nachgekommen sei.