Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Südkorea und Kambodscha ist am Freitag in Kraft getreten.
Es wird erwartet, dass in Kambodscha tätige koreanische Unternehmen steuerlich entlastet werden.
Laut dem südkoreanischen Außenministerium können gemäß dem Abkommen lediglich Einkünfte besteuert werden, die auf eine Betriebsstätte (permanent establishment) vor Ort zurückgeführt werden. Bisher erfolgte die Versteuerung unabhängig davon, ob es eine Betriebsstätte gibt oder nicht.
Nach dem Abkommen liegt der Spitzensteuersatz für Erträge aus Dividenden, Zinsen und Gebühren bei zehn Prozent. Damit wurde der Steuersatz von bisher maximal 14 Prozent gesenkt.
Das Ministerium erwartete, dass das Abkommen zu einem regeren Wirtschaftsaustausch zwischen beiden Ländern führen wird.
Nun sind alle Doppelbesteuerungsabkommen Südkoreas mit den zehn Mitgliedern des südostasiatischen Staatenbunds ASEAN in Kraft getreten.