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Innerkoreanisches

Nordkorea legt Zusatzregelungen für innerkoreanische Wirtschaftsprojekte fest

Write: 2004-10-11 00:00:00Update: 0000-00-00 00:00:00

Nordkorea legt Zusatzregelungen für innerkoreanische Wirtschaftsprojekte fest

Nordkorea hat eine Reihe von Zusatzregelungen für die zwei wichtigsten innerkoreanischen Wirtschaftsprojekte bekannt gegeben.

Wie die amtliche Nachrichtenagentur Chosun-Chungang am Montag berichtete, nahm der ständige Ausschuss der Obersten Volksversammlung am 21. September Regelungen zum Versicherungswesen im gemeinsamen Industriepark in Gaesung und Regelungen zu Immobilien in der touristischen Sonderzone im Geumgang-Gebirge an.

Die Regelungen zum Versicherungswesen in dem im Bau befindlichen Industriepark verpflichten alle Unternehmen und Privatpersonen dazu, sich zu versichern. Bei einem Regelverstoß droht ein Bußgeld von 10.000 US-Dollar. Allein die nordkoreanische Verwaltungsbehörde des Parks ist berechtigt, Versicherer auszuwählen. Die sonstigen Regelungen entsprechen den international üblichen Versicherungsregelungen. Die Versicherungsregelungen für den Gaesung-Industriepark sind die elfte Zusatzregelung zum Ende 2002 erlassenen Sondergesetz für den Industriepark. Mit den noch fehlenden Regelungen für die Buchführung würde der gesetzliche Rahmen für den Betrieb des Parks vervollständigt.

Die Immobilien-Regelungen für die touristische Sonderzone im Geumgang-Gebirge garantieren Unternehmen und Privatpersonen Vermögensrechte. Erben und Vererben, An- und Verkauf sowie die Pfandanleihe von Grundstücken und Gebäuden würden dadurch ermöglicht.

Von den Regelungen wird unter anderem der südkoreanische Geumgang-Reiseveranstalter Hyundai-Asan profitieren. Hyundai-Asan wird ermöglicht, seine Immobilien im nordkoreanischen Gebirge zu vermieten bzw. zu verkaufen. Das Unternehmen hatte Nordkorea die Monopolrechte für die Nutzung der Sonderzone abgekauft.

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