Das Verfassungsgericht hat ein Gesetz bestätigt, das dem Mitfahranbieter Tada faktisch sein Geschäft verbietet.
Das Richtergremium entschied am Donnerstag einstimmig, dass kein Verfassungsverstoß vorliege.
Value Creators & Company, Betreiberin von Tada, und die Muttergesellschaft SoCar hatten vor 13 Monaten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Grund war die zwei Monate zuvor von der Nationalversammlung verabschiedete Änderung des Personenbeförderungsgesetzes.
Laut der Gesetzesänderung darf ein Plattform-Anbieter sieben bis 15 Kleinbusse für die Beförderung von Touristen einsetzen. Die Fahrzeuge müssen mindestens für sechs Stunden gemietet werden und an einem Flughafen oder Seehafen abgeholt oder zurückgegeben werden.
Damit konnte Tada faktisch keine Fahrten mehr vermitteln, da die Fahrzeuge vor allem für kurze Strecken in der Stadt gebucht werden.
Dass Mitfahranbieter mit Taxi-Unternehmen konkurrierten, aber nicht denselben Regulierungen unterlagen, habe für zunehmende gesellschaftliche Konflikte gesorgt, begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung.
Socar teilte unterdessen mit, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren.