Lee Jae-yong, Vizevorsitzender von Samsung Electronics, wird nach seiner vorzeitigen Haftentlassung am Freitag unter Bewährung stehen.
Der zuständige Bewährungsausschuss des Justizministeriums teilte diese Entscheidung am Mittwoch mit.
Wer vorzeitig aus der Haft entlassen wird, steht laut dem Gesetz grundsätzlich unter Bewährung. Es sei denn, ein Bewährungsausschuss hält Bewährungsauflagen nicht für erforderlich.
Lee muss aufgrund der Bewährungsauflagen nach der vorzeitigen Haftentlassung an seinem Wohnort bleiben. Im Falle eines Umzugs oder einer In- oder Auslandsreise, die über einen Monat dauert, muss er seinen Bewährungshelfer davon unterrichten.
Zudem muss er die Anweisungen des Bewährungshelfers befolgen und Besuche durch diesen zulassen.