Die Maklerprovision bei Immobiliengeschäften wird möglicherweise im Oktober teilweise gesenkt.
Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die Maklerprovision bei Immobiliengeschäften und Vermittlungsdienste legte das Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr am Freitag vor.
Die Höhe der Maklerprovision muss den Änderungen zufolge nach wie vor innerhalb der Obergrenze durch Diskussionen festgelegt werden.
Die Obergrenze der Maklerprovision im Falle des Verkaufs und Kaufs einer Wohnung im Wert von 600 bis 900 Millionen Won wird von derzeit 0,5 Prozent des ausgehandelten Preises auf 0,4 Prozent herabgesetzt.
Bei über 900 Millionen Won liegt derzeit der Grenzwert bei 0,9 Prozent. Dies wird im Preisbereich von 900 Millionen bis 1,2 Milliarden Won auf 0,5 Prozent gesenkt, von 1,2 bis 1,5 Milliarden Won auf 0,6 Prozent. Bei über 1,5 Milliarden Won wird die Obergrenze von 0,7 Prozent gelten.
Im Falle einer Mietwohnung wird die Obergrenze im Bereich von 300 bis 600 Millionen Won um 0,1 Prozentpunkt auf 0,3 Prozent herabgesetzt.
Bei über 600 Millionen Won wird der aktuelle Grenzwert von 0,8 Prozent auf 0,4 Prozent im Bereich von 600 Millionen bis 1,2 Milliarden Won herabgesetzt. Bei 1,2 bis 1,5 Milliarden Won wird die Obergrenze bei 0,5 Prozent liegen und bei über 1,5 Milliarden Won bei 0,6 Prozent.