Die Regierung hat wegen des Engpasses bei Harnstofflösung weitere Maßnahmen ergriffen.
Unternehmen, die mit Harnstoff und Harnstofflösung handeln, wurden dazu verpflichtet, täglich ihre Geschäftsdaten zu übermitteln.
Harnstofflösung darf aktuell lediglich an Tankstellen verkauft werden.
Entsprechende dringende Versorgungsmaßnahmen würden sofort in Kraft gesetzt, teilten das Ministerium für Handel, Industrie und Energie sowie das Umweltministerium am Donnerstag mit.
Demnach sollen Importeure, Verkäufer und Hersteller von Harnstoff und Harnstofflösung Daten wie tägliche Importmenge, Verkäufe sowie Bestände bis zum Mittag am folgenden Tag melden.
Die Importeure von Harnstoff sollen zudem berichten, wie groß ihr Importvolumen in den nächsten zwei Monaten voraussichtlich sein wird. Damit sollen künftige Versorgungsrisiken abgeschätzt werden können.
Die Regierung erteilte zudem erstmals eine Anordnung für die Festlegung der Angebotsmenge. Großhändler dürfen ausschließlich Tankstellen mit Harnstofflösung beliefern.
PKW-Fahrer dürfen jedes Mal nur bis zu zehn Liter Harnstoff kaufen. Für LKW, Transporter sowie Bau- und Agrarmaschinen sind bis zu 30 Liter pro Tankstellenbesuch erlaubt.