Ausländische Staatsbürger in Südkorea werden ab dem nächsten Jahr leichter Arbeit als Saisonarbeiter finden können.
Das Justizministerium und das Landwirtschaftsministerium teilten die Entscheidung mit, Maßnahmen zur Belebung des Saisonarbeitsprogramms für die Bewältigung des Personalmangels in Bauern- und Fischerdörfern ab 1. Januar nächsten Jahres umzusetzen.
Demnach wird das vorläufig betriebene Programm für die Saisonarbeit von hierzulande lebenden Ausländern dauerhaft angeboten. Das Programm wurde angesichts der pandemiebedingten Schwierigkeiten mit der Versorgung mit Arbeitskräften aus dem Ausland eingeführt.
Die Saisonarbeit war bisher nur bestimmten Gruppen von Ausländern erlaubt. Dazu zählten Inhaber bestimmter Visa wie eines Aufenthaltsvisums für Angehörige von Heiratsmigrantinnen, Ausländer, die wegen der Corona-Pandemie nicht ausreisen konnten, und Myanmaren mit einer speziellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund der instabilen Lage in ihrem Land.
Die zulässige Zahl der Saisonarbeiter pro Haushalt eines Landwirts oder Fischers wird zudem von maximal neun auf zwölf erhöht.