In Südkorea wird die Forschung an embryonalen Stammzellen ab dem 1. Januar nächsten Jahres erlaubt sein.
Das Gesundheitsministerium hat heute bekannt gegeben, dass das entsprechende Gesetz über Ethik und Sicherheit am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Demzufolge darf Stammzellen-Forschung betrieben werden, wenn es um therapeutische Zwecke für 17 bestimmte schwer heilbare Krankheiten geht, darunter Gehirnlähmung, AIDS, Rückenmarkslähmung, Glaukome und Diabetis.
Welche Forschungen konkret erlaubt sein dürfen, soll von einem Ethikrat festgelegt werden.
Wissenschaftler, die in diesem Bereich länger als drei Jahre lang geforscht oder qualifizierte Abhandlungen veröffentlicht haben, dürfen mit Billigung des Gesundheitsministeriums die Stammzellen-Forschung fortsetzen. Von der Regelung ist auch der Genforscher Hwang Woo-suk betroffen, der erstmals in der Welt aus geklonten menschlichen Embryos Stammzellen gewonnen hatte.
Zur Prüfung der Stammzellen-Forschung werden unter dem Gesundheitsministerium eine Abteilung für Lebensethikpolitik und dem nationalen Medizinzentrum eine Abteilung für Lebenswissenschaft eingerichtet werden.