Kleinunternehmer können ab dem 30. Juni Anträge auf einen Schadensausgleich für das Auftaktquartal dieses Jahres stellen.
Das Ministerium für kleine und mittle Unternehmen sowie Start-ups beschloss am Freitag Kriterien hierfür.
Anspruch auf die Entschädigung haben Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu drei Milliarden Won (2,4 Millionen Dollar), die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März infolge der Umsetzung der Corona-Maßnahmen wie das Versammlungsverbot und die Sperrstunde schwere Geschäftseinbußen erlitten hatten.
Anträge können ab dem 30. Juni auf der zuständigen Webseite gestellt werden. Diesmal können die Einbußen im betreffenden Zeitraum in vollem Umfang ausgeglichen werden. Die Untergrenze wurde zudem von 500.000 Won auf eine Million Won (800 Dollar) angehoben.