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Wirtschaft

Polizei: Lee Jae-yong verstieß nicht gegen Beschäftigungsverbot

Write: 2022-06-10 08:32:00Update: 2022-06-10 09:19:46

Polizei: Lee Jae-yong verstieß nicht gegen Beschäftigungsverbot

Photo : YONHAP News

Nach Einschätzung der Polizei hat der Vizevorsitzende von Samsung Electronics, Lee Jae-yong, nicht gegen das Beschäftigungsverbot verstoßen.

Es gebe keine stichhaltigen Beweise für die Vorwürfe gegen Lee, der Fall werde daher nicht der Staatsanwaltschaft übergeben, teilte die Seouler Polizei am Donnerstag mit.

Lee war im August des Vorjahres nach 18 Monaten im Gefängnis vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Jedoch wurde er mit einem fünfjährigen Beschäftigungsverbot belegt.

Nach der Haftentlassung reiste er geschäftlich in die USA und nach Europa. Eine Bürgerorganisation reichte daher Beschwerde ein, weil Lee damit gegen das Gesetz zur härteren Bestrafung bei bestimmten Wirtschaftsverbrechen verstoßen habe.

Nach dem Gesetz kann eine Person, die über 500 Millionen Won unterschlagen oder veruntreut hat, nicht mehr für das Unternehmen arbeiten, das mit der Straftat in Zusammenhang steht.

Die Polizei habe nach laut Berichten in der Personalabteilung von Samsung ermittelt und Details zu Lees Gehalt und Vorsitz von Sitzungen in Erfahrung gebracht. Demnach habe Lee nicht gegen das Beschäftigungsverbot verstoßen, weil er ohne Bezahlung gearbeitet habe.

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