Die Kommission für fairen Handel will durch Verordnungsänderungen die Bestimmung von Ausländern zu Chefs großer Unternehmensgruppen in Südkorea ermöglichen.
Die Kommission will nach eigenen Angaben noch im August entsprechende Änderungen der Durchführungsverordnung zum Gesetz zum fairen Handel ankündigen.
Es wird erwartet, dass der Standard für die Bestimmung "derselben Person", die offizielle Bezeichnung für den Chef einer großen Unternehmensgruppe, geändert wird, damit auch ausländische Staatsbürger koreanischer Abstammung als solche designiert werden können.
"Dieselbe Person" steht für den effektiven Leiter eines Unternehmens. Dieser trägt die volle Verantwortung für alle Daten bezogen auf die Bestimmung zu einer großen Unternehmensgruppe.